Jede Krise ist eine Chance zur Veränderung.
Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit dem Schwerpunkt Verhaltenstherapie

Kosten


 Kostenerstattung


Grundsätzlich ist es über das „Kostenerstattungsverfahren“ möglich, eine Erstattung der Kosten für eine Psychotherapie von der gesetzlichen Kasse zu erhalten. Der Weg der Kostenerstattung ist zwar formal aufwändig, aber jederzeit möglich. Zum Ablauf finden Sie hier konkrete Informationen. Bei weiteren Fragen, kontaktieren Sie mich gerne per Email info@therapie-alehmann.de

 

Privatpatienten/Beihilfeberechtigte

 

Bei privat versicherten Patienten übernimmt der Versicherungsträger die Kosten einer Psychotherapie, z.T. nach einem Gutachter-Verfahren, wie es auch in der gesetzlichen Krankenkasse standardmäßig erfolgt. Vor Beginn der ersten Stunde sollten Sie bei Ihrer Kasse sowie der Beihilfestelle erkundigen, wie viele Stunden übernommen werden und welche Unterlagen Sie einreichen müssen. Bei privat versicherten Personen hängt die Anzahl der Therapiestunden von dem Vertrag ab, welchen Sie mit Ihrer Kasse geschlossen haben. 
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
Für Beihilfeberechtigte werden i.d.R. zwischen 50 und 100% der Therapiekosten erstattet.

 

Selbstzahler

Sie können eine Psychotherapie selbst bezahlen und brauchen dafür keine Verordnung oder Überweisung. Hierzu muss kein Antragsverfahren durchlaufen werden, da Ihnen die Sitzungen privat in Rechnung gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Vorteil bei dieser Abrechnungsform ist, dass keine Informationen an Dritte weitergegeben werden, wie das bei der Abrechnung über Krankenkassen der Fall ist. Der aktuelle Satz für eine Sitzung á 50 Minuten liegt bei 131,15€ (kann zum Teil steuerlich abgesetzt werden).